Stadt­sekretär­anwärter/in

Du bist ein Planungstalent mit einem guten Gespür für Zahlen und hast ein freundliches, verbindliches Auftreten? Dann hiergeblieben: Denn für Allrounder und Organisationstalente wie Dich ist die abwechslungsreiche Ausbildung zur/zum Stadtsekretäranwärter/in bei der Stadt Bochum genau das Richtige.

Zur Bewerbung

Du kannst dich für unsere Folgeverfahren für das Einstellungsjahr 2025 bewerben.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Wir bieten diese Ausbildung als Regelfall nur im Beamtenverhältnis an.

Als Stadtsekretär/in wirst Du in den verschiedensten Ämtern der Stadt wie Einwohneramt, Ordnungsamt oder Jugendamt tätig sein.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

Büro- und Verwaltungsarbeiten
Erarbeitung von Verwaltungsentscheidungen auf Basis von Bundes-, Landes- und kommunalem Recht
Beratung und Auskunftserteilung

Ausbildungs-Steckbrief

Die Ausbildung beginnt am 01. September 2025.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge?

  • ca. 1.349,78 Euro

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert insgesamt 2 Jahre.

Welche Termine und Fristen muss ich einhalten?

Du kannst Dich für unser Folgeverfahren für das Einstellungsjahr 2025 bewerben.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Fachoberschulreife oder nur schulischer Teil der Fachhochschulreife oder volle Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union zum Einstellungszeitpunkt
  • Höchstalter zum Einstellungszeitpunkt (der 1. September des Jahres) nicht älter als 39

(Sollte ein Beamtenverhältnis zum Beispiel aus Altersgründen beziehungsweise aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit nicht in Frage kommen, prüfen wir, ob im Rahmen einer Sondervereinbarung die Möglichkeit zum Studium als tariflich Beschäftigte / Beschäftigter angeboten werden kann.)

  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
    • Ausländische Schulabschlüsse müssen bei der zuständigen Bezirksregierung für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Für mittlere Schulabschlüsse (HSA Kl. 9 bis FOR) ist die Bezirksregierung Köln zuständig, für die Anerkennung der Hochschulreife die Bezirksregierung Düsseldorf. Bitte beachten Sie, dass Sie für duale Studiengänge mind. einen der vollen Fachhochschulreife entsprechenden Schulabschluss benötigen, für die Ausbildungsberufe mind. einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 entsprechenden Abschluss.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und dauert insgesamt 2 Jahre.

Praktischer Teil

  • die Praxisabschnitte erfolgen in ausgewählten Ämtern der Stadtverwaltung
  • der Inhalt in den Praxisabschnitten orientiert sich an den Aufgaben, die regelmäßig in den Fachbereichen anfallen. Dazu gehört z.B. die Beratung von Bürger*innen, aber auch die Prüfung von Verwaltungsakten auf ihre Rechtmäßigkeit
  • Dein Einsatzplan könnte so aussehen:

Abschnitt 1: Ordnungsamt
Abschnitt 2: Jugendamt
Abschnitt 3: Sozialamt
Abschnitt 4: Amt für Finanzsteuerung

Theoretischer Teil

  • der Unterricht findet im Studieninstitut Ruhr für kommunale Verwaltung statt
  • im ersten und zweiten Praxisabschnitt findet der Unterricht in Blockform statt
  • im dritten Praxisabschnitt erfolgt der Unterricht einmal in der Woche
  • hier werden Dir verwaltungsspezifische Kenntnisse vermittelt, wie die Methodik der Rechtsanwendung, lernst Verwaltungsverfahren kennen und durchzuführen und wirst im Sozialrecht unterrichtet

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss erhältst Du

  • die Laufbahnbefähigung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes

Was bieten wir?

Wir sind stolz darauf unseren Auszubildenden während und nach der Ausbildung diverse Vorzüge bieten zu können, die den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern.

  • sichere Arbeitsplätze
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • geregelte Urlaubsansprüche
  • Auf Wunsch auch eine Ausbildung in Teilzeit. Wir beraten Dich gerne

Und nach der Ausbildung?

Wir sind stolz auf unsere hohen Übernahmequoten: Die finale Entscheidung zur Übernahme wird circa sechs Monate vor dem Ausbildungsende auf der Grundlage der Leistungen und des Verhaltens während der Ausbildung sowie des Personalbudgets getroffen.

Interessiert? Dann bewirb Dich doch einfach!

Wir haben komplett auf Online-Bewerbungen umgestellt. Daher können wir keine Bewerbungen berücksichtigen, die postalisch bei uns eingehen.

Wir bieten diese Ausbildung als Regelfall nur im Beamtenverhältnis an.

Voraussetzung für den Einstieg dazu bei uns ist, dass Du zum Einstellungszeitpunkt die Fachoberschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzt.

Nur wenn Du die Voraussetzungen für eine Einstellung im Beamtenverhältnis nicht erfüllst, kann diese in tariflicher Beschäftigung erfolgen.

Solltest Du Anspruch auf eine Vorbehaltsstelle nach Soldatenversorgungsgesetz haben sowie zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Island, Lichtenstein, Schweiz oder Norwegen besitzen, bewirb Dich bitte auf die Ausbildung nach Soldatenversorgungsgesetz.

Du hast Fragen zur Ausbildung bei der Stadt Bochum?

Schau gerne in unserem FAQ vorbei oder melde Dich bei uns. Wir beraten Dich gerne. Die Kolleginnen und Kollegen vom Service-Center-Ausbildung stehen dir von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:00 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:

0234 910-1199

Oder schick uns eine E-Mail: AusbildungBewerbung@bochum.de

Alicia Janine Augustine

Alicia Janine Augustin
Ausbilderin